Geologie und Sicherheit
Einzelne Böschungen um den See werden bzgl. ihrer Standfestigkeit als bedenklich eingestuft. Begehungen und Erörterungen mit Experten ergaben, dass durch kleinere Maßnahmen wie Anpflanzungen und die gezielte Führung des Niederschlagswassers hier Verbesserungen bewirkt werden können. Es verleibt lediglich ein Restrisiko von Böschungsrutschungen im Winter, die allerdings nicht die Wasserlinie erreichen können. Ein Nachweis der Standsicherheit könnte über ingenieurtechnische Untersuchungen nur mit größerem Aufwand erbracht werden, der jedoch in keinem Verhältnis zu der Konzeption des Vereins steht. Deshalb sollen bestimmte Bereiche der Natur vorbehalten bleiben und die Zugänglichkeit erschwert bzw. verhindert werden, z. B. durch Beschilderungen und Einfriedungen (vgl. Grafik).
Natur und Mensch
Eine begrenzte Begehbarkeit soll über Trampelpfade vorgegeben werden, die ohne gesonderten Wegebau lediglich durch gezielte Platzierung von Wegmarken, Aussichtspunkten und Bänken geführt werden. Es werden Kooperationen mit Schulen, Kindergärten, dem Umweltbildungszentrum und Vereinen angestrebt, um die Erfahrung gerade junger Menschen mit der Natur zu fördern. Eine Badenutzung soll begrenzt ermöglicht werden.
Organisation und Verein
Durch den Verein ist ein Rechtssubjekt geschaffen, welches die Verantwortung für die Verkehrssicherung übernimmt und damit die Gemeinde Alheim von der Haftung freistellt. Die Konzeption sieht vor, das Areal des „Niederellenbacher Sees“ als Privatgelände zu deklarieren. Nur den Vereinsmitgliedern soll der Zugang und das Baden gestattet sein. Laut Konzeption soll die Rechtsbeziehung im Innenverhältnis (Vereinsmitglied – Verein) einen Haftungsausschluss zugunsten des Vereins berücksichtigen. Auf diese Weise soll der Verein geschützt und dem Vereinsmitglied Verantwortung übertragen werden. Die Gemeinde wird gebeten, ein Parkverbot für Nicht-Anwohner zu verhängen. Diese Maßnahmen dienen im Ergebnis dazu, dass eine intensive Nutzung verhindert wird und der verantwortliche Umgang der Nutzer gesichert ist. Baden!?
Wertschöpfung und Finanzierung
Eine rein wirtschaftliche Nutzung des Areals ist ausgeschlossen. Naturverträgliche Jagd und Beweidung sollen jedoch möglich sein. Die Finanzierung wird über unterschiedliche Säulen abgesichert:
Ehrenamt
Die Vereinsmitglieder stellen dem Verein jährlich eine gewisse Anzahl von Arbeitsstunden unentgeltlich zur Verfügung. Auf diese Weise können bestimmte Tätigkeiten in Eigenleistung realisiert werden wie die Landschaftspflege durch Beschnitt von Obstbäumen, Verhinderung von Verbuschung etc.
Mitgliedsbeiträge: Die Mitgliedsbeiträge der Vereinsmitglieder dienen dazu, nötige Sachmittel zu finanzieren und bestimmte Grundkosten (z. B. Versicherungsbeiträge) zu bestreiten.
Fördermittel
Mit Hilfe von Fördermittel sollen geplante Anschaffungen (z. B. Ruhebänke) finanziert werden. Konkret kommt z.B. hier eine Förderung über LEADER in Frage. Jährlich wiederkehrend könnten Mittel aus dem Regionalbudget vereinnahmt werden.
Spenden: Unternehmen der Region könnten sich mittels Spende an der Finanzierung beteiligen.
Ausgleichsmaßnahmen (Ökopunkte)
Private und öffentliche Baumaßnahmen bedingen, dass der Eingriff in die Natur mittels Geldzahlung oder Ersatzmaßnahmen in räumlicher Nähe kompensiert werden muss. (Auch die Gemeinde Alheim benötigt solche Kompensationen, zB als Ausgleichszahlung für die Erweiterung von Friedhöfen). Dieses Geld kann u. E. in der Region, also in Alheim, verbleiben und der Weiterentwicklung des Areals zugunsten der Natur und den Menschen dienen.